Hallo,
da dein Arbeitsvertrag von vornherein befristet war, bist du verpflichtet dich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Teile dort im Zuge dessen direkt mit, dass du schwanger bist und wann dein Mutterschutz beginnt. Wenn du dich bis dahin dennoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst (also in der Theorie, denn in der Praxis stellt kein Arbeitgeber eine Schwangere kurz vor ET ein), hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Zeitraum zwischen Vertragsende und Mutterschutz. Voraussetzung ist, dass du vorher mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hast. Zum Ende der Elternzeit bzw. drei Monate vorher kannst du dich dann erneut an die Arbeitsagentur wenden bzgl. Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Ich wünsche dir alles Gute!