Spitzfindigkeiten.....
Ja mach soviel Geld wie D kannst jetzt.
Wenn Du Dein Gewerbe schon länger hast (länger als 12 Monate vor der Geburt) wird das Kalenderjahr vor der Entb. gerechnet, wenn Dus noch nicht so lange hast 12 Monate vor Geburt.....oder wars andersrum?).
Wenn Du im Jahr des E-geldes mitarbeitest, teilzeit wird Dir wieder ein grosser teil abgezogen.
Je nachdem wieviel umsatz Du hast, könntest Du Dir überlegen Dich noch 400,- "wo anstellen zu lassen". Das zählt dann auch mit zum Umsatz bzw. zu Deinem "Nettoverdienst".
Übrigens gehen die nach dem Bruttoverdienst so generell gesehen, hab ich letztens von ner Infostelle erfahren. Und ziehen dann Steuer und das übrige Zeugs ab, was bei den meisten dem Netto entspricht. Aber eben nur bei den meisten.
Bei uns zum Glück: mein Mann hat seit kurzem mehr brutto bekommen, weil er neuerdings das Geschäftsauto versteuern muss. So bleibt uns beim E-geld höchst wahrscheinlich etwas mehr als würde es nach dem Nettoverdienst berechnet werden. Mein Mann geht bei uns in E-Zeit ;-)
Im übrigen aber find ichs n Hammer, dass in den Info-BROSCHÜREN, die ich bisher alle gelesen hab, ja doch nicht alles drinsteht, was man eigentlich wissen müsste. Aif den Infostellen hab ich jetzt schon meherer Spitzfindigkeiten feststellen müssen, die man nicht so einfach wissen kann.
Auch oder gerade wenn man selbstständig ist.
Als Selbständige find ichs wirklich sehr schwierig und mir wird vor allem Angst und Bange wenn ich ans 2. Lebensjahr des Kindes denke...................aber es findet sich ja immer ne Lösung....