Hallo
Also erstmal, da du noch unter 25 bist werden deine Eltern zunächst einmal herangezogen - da sie unterhaltspflichtig für dich sind. Dann wird auch geguckt, ob du überhaupt ausziehen darfst. Wenn die Wohnung zB groß genug ist für dich und deine Eltern und dann auch noch für dein Baby, sieht das Amt keinen Grund, dass du dir mit deinem Freund eine eigene Wohnung nehmen darfst. Könntest du natürlich trotzdem machen, aber dann wird dir das Amt erst Recht nix für die Wohnung usw. bezahlen.
Wie sieht es denn bei deinem Freund aus? Wohnt er schon alleine oder noch bei seinen Eltern? Und ist er auch noch unter 25? Wenn ja, dann gilt bei ihm das gleiche wie bei dir. Wenn er allerdings schon alleine wohnt, bekommt er sicher Unterstützung, da er ja arbeitssuchend ist und derzeit kein eigenes Einkommen hat. Sollte das der Fall sein, könntest du natürlich zu ihm ziehen, dann zählt ihr beide als Bedarfsgemeinschaft und euer beider Einkommen (bei dir wäre es dann der Unterhalt deiner Eltern) wird zusammengerechnet und anhand dessen wird geschaut, ob es ausreichend für euch ist, oder ob dir auch noch Unterstützung zusteht. Für dein Baby kannst du aber auf jedenfall Unterstützung beantragen, da die Großeltern für dessen Unterhalt nicht aufkommen müssen.
Ich kann dir bzw. euch nur raten, sucht euch eine Beratungsstelle (DRK, Caritas, usw.) und schildert eure derzeitige Situation - die können euch da besser beraten und Hilfestellung geben ;-) Der Gang zum Amt kann auch nicht schaden, die werden euch sicher auch genauere Auskünfte geben können, was euch zusteht und was nicht.
Liebe Grüße und alles Gute für euch drei ;-)