miga_12258276Du bist nicht verpflichtet
einem potentiellen Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch zu sagen das Du schwanger bist.
Sollte Dich der Arbeitgeber im VG fragen ob Du schwanger bist, bist Du laut Gesetz nicht dazu verpflichtet darauf zu antworten.
Ich meine sogar, dass man einer Frau diese Frage in einem VG gar nicht stellen darf !?
Du musst Deinem Arbeitgeber ja auch nicht sagen welche Krankheit Du hattest wenn Du mal krankgeschrieben wirst..!
Also ich war auch zu einem Vorstellungsgespräch und habe zwei Tage später erfahren, dass ich schwanger bin.
Ich habe die Stelle angetreten und am Ende der ersten Arbeitswoche habe ich es meinem AG gesagt. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich es am Tag des VG noch nicht wusste und da hat selbst er mich darauf hingewiesen, dass ich nicht dazu verpflichtet gewesen wäre es ihm mitzuteilen.
Er war natürlich nicht übermäßig begeistert, aber nachdem er den ersten Schock überwunden hat, gratulierte er mir dann doch zur Schwangerschaft und wir haben ein suuuper Arbeitsverhältnis.
Allerdings bin ich auch direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen und mein Mann ist z. Zt. in der Elternzeit.
Warte ab ob zu den Job bekommst, und wenn Du den vertrag unterschrieben hast, kannst Du es ihm sagen. Vorher besteht für Dich keine Notwendigkeit. Der AG muss zwar unverzüglich informiert werden (wg. Gefahr am Arbeitsplatz u.ä.) aber solange Du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, ist er nicht Dein AG. Also geht ihn das auch nichts an. Hört sich zwar blöd an, gesetzlich ist es aber so.
Wünsche Dir viel Glück für Job und Kind
LG Pearl