:kikou:
Bezahlen muss er sie auf jeden Fall. Außerdem ist deine Tochter als schwangere unkündbar (nur falls dem Chef das auch noch einfallen sollte).
Ich denke am besten ist es wenn der Frauenarzt deiner Tochter ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Dann ist sie ab sofort zuhause, bekommt unbefristet den vollen Lohn und der Chef kann sich das Geld bei der Krankenkasse wiederholen. Wenn der Arzt das aber nicht ausstellen will und der Chef vernünftig ist kann er, also der Arbeitgeber, das Beschäftigungsverbot auch erteilen - mit den gleichen Folgen.
Aber normal sollte es gerade bei dem Job garkein Problem sein das der Arzt das Beschäftigungsverbot erteilt.
Wenn der Chef aber nicht einsichtig ist hilft, wie immer, nur der Gang zur Gewerkschaft oder notfalls zum Arbeitsgericht.
Hier noch eine Broschüre, die solltet ihr auf jeden Fall mal durchlesen:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
da steht alles nochmal ganz genau und ausführlich drin!
LG