Das ist ganz schön verzwickt...
...aber nicht unlösbar. Also als erstes solltest du deinen Freund, deine Familie und seine Familie informieren. So kommen eventuell Lösungsvorschläge, auf die du alleine gar nicht kommst.
Vielleicht können seine Eltern ja Babysitten, während du deine Ausbildung machst o.Ä.. Die Distanz von 15 km zu deinem Ausbildungsplatz sind ja eine Kleinigkeit, es gibt Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel.
Wegen deines Ausbildungsplatzes ist es so, dass meines Wissens nach tatsächlich auch in der Probezeit Kündigungsverbot gilt. Wie du schon richitg sagst bis vier Monate nach der Geburt (9 MuSchuG). Wann hast du denn Geburtstermin? Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten. Danach könntest du dann noch bis zu zehn Monaten Elternzeit nehmen in welcher du 300 Euro vom Staat bekommst und nicht gekündigt werden darsft. Darüberhinaus gibt es noch bis zu zwei Jahren Kündigungsgeschützte Erziehungszeit, allerdings ohne staatliche Unterstützung.
Grundsätzlich kann dein Ausbildungsbetrieb wenn du denn dann deine Ausbildung fortsetzt schon kündigen, aber nicht ohne Grund. Das geht bei Auszubildenden nicht einfach so. Außerdem warum sollten sie dich kündigen, wenn du deine Ausbildung gut machst?
Was du bedenken musst, ist je nach dem wie lange du Zuhause bleiben willst oder auch musst, die Berufsschule quasi "weiterläuft", da neue Klassen immer nur zum Schuljahresanfang gebildet werden. Aber wenn du nur die 14 Wochen um die Geburt herum Zuhause bleibst, kannst du den Stoff sicher nachholen.
Wichtig ist, dass du dir jetzt erst mal Vertraute in Form deines Freundes holst und ihr gemeinsam nach Lösungen sucht. Du schaffst das sicher!!! :BIEN:
Ich wünsche dir ganz viel Glück und Kraft, und natürlich eine schöne Kugelzeit :-D