Hallo in die Runde,
Kurz ein paar Infos zu mir:
ich lebe und arbeite in Niedersachsen (Region Hannover), habe eine zweijährige Tochter, arbeite als Erzieherin in der Krippe und bin nun in der 5. Woche schwanger.
In meiner letzten Schwangerschaft habe ich (zuletzt mit Stundenreduzierung) bis zum Beginn des Mutterschutzes bzw. Resturlaub gearbeitet.
Mein Immunstatus war in Ordnung, aber ich war nicht immun gegen Zytomegalie.
Ich wurde von der Krippe in die Kindergartengruppe meiner Kita versetzt und durfte nicht wickeln/Kinder zur Toilette begleiten.
Was ich nun erst im Nachhinein erfahren habe: in der Zeit bis zur Untersuchung durch den Betriebsarzt (inkl. Klärung des Immunstatus) musste ich normal weiterarbeiten (was ich nicht gedurft hätte) und meine Leitung hat keine Gefährdungsbeurteilung erstellt - was sie aber wohl auch hätte machen müssen.
Meine Fragen an euch:
Was sind die Aufgaben der Leitung, wenn sie von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erfährt?
Und wo finde ich die rechtlichen Grundlagen dafür? Also wo steht, dass eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss? Gibt es dafür eine Vorlage, die ich online finden kann? Wo steht, dass ich bis zum Ergebnis durch den Amtsarzt nicht arbeiten darf? Wo steht, dass ich nicht arbeiten darf, wenn ich nicht gegen Zytomegalie immun bin?
Was für einen Einfluss kann mein Frauenarzt nehmen (und ab wann)?
Es hat sich in der letzten Zeit so viel verändert und überall steht etwas anderes oder die Infos sind veraltet...
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen 🙂