Die Schulpflicht besteht weiter, bis auf...
... die 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach. So steht es zumindest auf der profamilia-seite:
"Grundsätzlich besteht die Schulpflicht weiter. Wenn die Betreuung Deines Kindes jedoch nicht auf anderem Wege gewährleistet werden kann, kannst Du bei der Schule gemeinsam mit Deinen Eltern einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen. Während der Mutterschutzfrist ( 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach) besteht keine Schulpflicht. Du darfst die Schule aber freiwillig besuchen."
Kannst ja mal auf www.profamilia.de nachschauen. Vielleicht findest Du noch weitere für Dich wichtige Infos.
Trotzdem: mach Dir nicht sonen Kopf, bis Du sicher bist. Alles andere stresst nur und bringt nichts.
LG,
Handsclean