Hallo
Ich habe schon öfters "Fragen" von dir gelesen bzgl. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Namensgebung, Trennung, wo hilfe suchen...
Und ich bin der Meinung, das du dir ziemlich unsicher bist mit deinem Partner. Sonst würdest du nicht immer die gleichen Fragen stellen.
Ihr seit doch nicht verheiratet, also hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. Teile es auch NICHT mit ihm. Wenn man sich trennt, wird er immer das Sorgerecht mit dir teilen. (Es ist ganz schwer es ihn wieder zu entziehen) Wegen jeden Pups kannst du zu ihm rennen und ihn um Erlaubnis fragen. Du willst das doch gar nicht. Wenn du es wolltest, würdest du nicht schreiben:
---Könnte er mir das Kind somit leichter wegnehmen????---
Wie kommst du auf so etwas? Hat er schon mal so etwas gesagt? Wenn ja, dann nicht mit ihm teilen!!!!
Wenn du das alleinige Sorgerecht behältst, kann er dir bei einer Trennung das Kind auf keinen Fall wegnehmen. Das geht rein Rechtlich gar nicht. Du hast beim alleinigen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn ihr das Sorgerecht teil, ihr euch trennt, kann er das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wenn er damit Erfolg "hätte", darf er den Ort bestimmen, wo sich das Kind aufzuhalten hat. Das wäre dann z.B. seine Wohnung. Ist ein sehr krasses Beispiel, ist aber so.
Also, behalte das alleinige Sorgerecht auf jeden Fall.
Wieso willst du einen anderen Nachnamen als wie dein Kind haben? Wenn er möchte, daß das Kind seinen Nachnamen trägt, soll er dich doch heiraten. Dann habt ihr alle den gleichen Nachnamen.
Wenn du und dein Kind nicht den gleichen Nachnamen habt, werden die meisten Leute in ersten Augenblick denken, du wärst nicht die Mutter (z.B. Arzt, Krabbelgruppe, Kindergarten) und du mußt sich andauernd rechtfertigen.
Darauf hätte ich keine Lust.
Und ich bin mir ziemlich sicher, das man den Nachnamen des Vaters nur annehmen kann, wenn man sich das Sorgerecht teilt.
Du bist dir ziemlich unsicher, also behalte das alleinige Sorgerecht.
Gruß Steffi