an0N_1198538799zDa bist Du falsch informiert!
Dein Beispiel mit der Bluttransfusion findet in Deutschland, und vielen anderen Ländern, so nicht statt.
Die Frage, ob Eltern aus religiösen Gründen notwendige Behandlungen für ihr Kind ablehnen wollen (betrifft ja häufig Zeugen Jehovas) war hier in Deutschland schon mehrfach Gegenstand von familienrechtlichen Verfahren.
Und IMMER musste die Religionsfreiheit der Eltern hinter dem Kindeswohl und Lebensrecht des Kindes zurücktreten.
Hier wurde dann die Zustimmung der Eltern zur ärztlichen Behandlung durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ersetzt.
Hier mal eine Kurzfassung zu einer Entscheidung des OLG Celle.
>>>Gericht: OLG Celle
Datum: 1994-02-21
Az: 17 W 8/94 (elterliche Sorge)
Nach 1666 Abs 1 BGB hat das Vormundschaftsgericht zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern
(vergleiche BayObLG München, 1975-09-25, BReg 1 Z 55/75, FamRZ 1976, 43 und OLG Hamm, 1967-10-10, 3 Ss 1150/67, FamRZ 1968, 221).
Die Eltern können sich in diesem Fall weder auf ihre Grundrecht aus Art 6 Abs 1 GG (elterliches Erziehungsrechtnoch auf Art 4 Abs 1 GG (Glaubens- und Gewissensfreiheit) berufen, weil diese infolge der Kollision mit dem Grundrecht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurücktreten müssen.<<<
http://www.gewissensfreiheit.de/102\_007.htm