Möglich....
Kommt darauf an, wenn auf dem Rezept "Verordnung nach soundso" steht, zählt es zu den Mitteln zur "Künstlichen Befruchtung".
Es scheiden sich die Geister, ob die Apotheke in der Prüfungspflicht steht oder nicht. Bei Arzneimitteln zur Befruchtung muss man die Hälfte selbst zahlen. Wenn die Mitarbeiter in der Apo die AM nicht kennen, zahlt man nur die Rezeptgebühr. Ist mir bei meinem ersten Rezept (bin PTA) auch passiert. Seitdem kenne ich diese AM und ich passe auf. Kann also sein, dass Du es zahlen musst.
Ist aber bestimmt nicht das letzte Geld was Du für Deine Kinder ausgibst ;-)
LG