Hallo ihr, ich such nun seit geschlagener Zeit nach einer Lösung für mein Problem und bin nach wie vor nicht fündig geworden. Vielleicht kann mir hier jemand von euch helfen.
Ich möchte ab dem nächsten Monat gemeinsam mit meiner Partnerin in EZ gehen (ET ist Ende diesen Monats). Ich habe meinem AG daher eine entsprechende Information geschickt. Heute hatte ich ein Gespräch und die Verwaltung erzählt mir was von wegen ich müsste einen Nachweis über die Geburt erbringen. Als ich dann sage, dass das Kind noch nicht geboren ist, ist die Bearbeiterin erstmal sehr verdutzt und sagt mir dann was von "Ist ihre Frau/Partnerin nicht im Mutterschutz"? Ich erklär ihr also erstmal, dass das vollkommen irrelevant ist. Nun meint die Verwaltung ich könnte keine EZ anmelden, weil ja noch nicht feststünde ab wann. Ich bin total vor den Kopf gestoßen, weil meiner Meinung nach das alles überhaupt kein Problem ist.
Das Einzige was ich machen kann ist eine Kopie des Mutterpasses zu schicken. Bin ich verpflichtet dazu das zu machen?
Außerdem ist mir folgendes unklar: Kommt das Kind später als geplant würde ich später in EZ gehen, klar. Aber was passiert, wenn es früher kommt? Kann ich dann aufgrund eines Härtefalles auch vorher gehen?
Momentan, da ich noch keine eindeutige Bestätigung habe macht mich die Sache unglaublich nervös und verärgert. Wäre klasse, wenn jemand, der_die Genaueres weiß etwas dazu schreiben könnte.
Liebe Grüße,
Abe