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Es steht ihr ganz regulär zu, im 1. Jahr nac Geburt Elterngeld zu beantragen, ggf gesplittet auf 2 Jahre.
Ich vermute, danach müsste der Vater des Kindes für den Lebensunterhalt aufkommen. Arbeitslosengeld erhält sie nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und das wird sie ja wohl nicht.
Üblicherweise muss man sich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitslos melden. An ihrer Stelle würde ich vorab, z.B. im Mutterschutz vor der Entbindung, beim Arbeitsamt nachfragen, wann sie sich in ihrem speziellen Fall melden soll.