Hallo
Ein Fehler in der 2. Einnahmewoche ist 'erlaubt', das tut dem Verhütungsschutz in den allermeisten Fällen nichts. Wenn das Nachnehmen innerhalb von 38h war, würde ich das nicht mal als Vergessen werten, der 36h-Rahmen ist ja von den Pharmafirmen doch eng gesetzt und ein kleines Bisschen spielraum bleibt da noch.
War das 2. Vergessen in Einnahmewoche 2 oder 3?
Der Test kann noch nicht zuverlässig gewesen sein, da die Regel mit dem 2. Tag nach der ausbleibenden Regel nur für Frauen mit einem natürlichen Zyklus gilt. Jede Frau die hormonell verhütet hat keine eigentliche Menstruationsblutung sondern nur eine Abbruchblutung. In dem Fall sollte man die Regel 19 Tage nach dem ungeschützten GV anwenden.