"Warum so zynisch?"
Ich gehe von der Vermutung aus, dass es bei einer Entscheidung für eine Abtreibung für PC keine Grenze nach unten gibt, bei der die Eltern informiert werden müssten, während ich vermute, dass PC sicher für eine Grenze wäre, bis zu der der Wunsch der Minderjährigen nicht abzutreiben doch zu ihrem Besten zu ignorieren wäre.
Ersteres haben juliajamie26 und du bereits bestätigt. Letzteres machen zumindest andere PCler:
http://www.cbc.ca/news/world/chile-leader-praises-rape-victim-11-for-shunning-abortion-1.1381516
""At that age the girl doesnt have a capacity of discernment, not even at age 14 would she have the mental and emotional capacity to discern this," said Giorgio Agostini, a forensic psychologist who has worked on dozens of child sex abuse cases.
"Its very likely that she is saying that she wants to have the baby like a living doll. Weve seen this in other investigations," Agostini said. "So what the president is saying doesnt get close to the psychological truth of an 11-year-old-girl. Its a subjective view that is not based on any scientific reasoning to support it.""
""Shes a girl who needs to be protected and therefore I think a therapeutic abortion, in this case because of rape, would be in order," Bachelet told local Radio ADN."
Im Ergebnis wäre das, die Entscheidung für Abtreibung darf auch die 9-jährige treffen, die Entscheidung gegen die Abtreibung darf auch die 17-jährige nicht treffen, also klare Präferenz für Abtreibung (War die nicht mal eine 17-jährige, die nicht so richtig Abtreibung wollte, und die Rausschmiss androhenden Eltern wurden von einige PClern in Schutz genommen?)
So wie hier, ist es bei vielen, wenn man die ganzen Argumente, Positionen und Behauptungen von PC runterbröselt, bleibt nicht viel mehr als ein "Töten :BIEN:; Leben lassen :MAL:".
Und bei sowas neige ich halt zu Zynismus.
@juliajamie:
"Warum frägst du?"
Weil ich nicht den Eindruck habe, dass viele PCs die aktuelle Grenze 14 gut finden, sondern auch wollen, dass unter 14 Abtreibung ohne Kenntnisnahme von Sorgeberechtigten geht.
"Die Eltern können das Mädel nicht zwingen. Egal ob zum austragen oder abtreiben das geht nicht."
Was rechtlich zwingend erforderlich ist, ist das jemand wirksam in die Abtreibung einwilligt. Andernfalls ist es Körperverletzung und Abtreibung ohne Einwilligung was bei "sportlichen" Staatsanwalt bis zu 10 Jahre geben kann.
"Willst du eine Grenze festlegen?"
Es geht nicht ums Wollen, sondern darum, dass eine Grenze zwingend notwendig ist.
Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren muss strafbar sein, so wie viele andere Dinge gegen den Willen von jemand strafbar sein müssen.
Folglich muss an irgendwas erkennbar sein, dass jemand in irgendwas eingewilligt hat, damit andere beurteilen können, ob sie die Handlung begehen dürfen (z.b. der Arzt, der die Abtreibung vornehmen soll).
Normalerweise reicht ein "Ich will" von der entsprechenden Person.
Jedoch zeigen die Erfahrungen mit Kindern, vor allem im Bereich des sexuellen Missbrauchs (aber woanders geht das bestimmt genauso), dass Kinder so manipuliert werden können, dass sie sagen "Ich will" (bzw. vergleichbares), obwohl objektiv das nie und nimmer im Interesse der Kinder liegt (Ja, es gibt Perverse, die es schaffen dem Kind einzureden, dass es mit ihnen Sex haben will). Gerade solch gerrisene Täter muss man aber erst recht erwischen und bestrafen, denn die sind die schlimmsten.
Da gäbe es erstmal die denkbare Lösung, dass die Einwilligung eines Minderjährigen immer dann nichtig ist, wenn objektiv diese niemals in seinem Interesse gelegen haben kann. Diese Lösung funktioniert aber nur begrenzt, sie ist viel zu gummiweich und würde zu vielen Grausituationen führen, in denen man zwar objektiv die Einwilligung für nichtig finden, aber der Täter dann immer noch glaubhaft vorbringen kann "Also ich dachte es wäre eine wirksame Einwilligung."
Somit muss man, um zumindest jüngere Minderjährige zu schützen, irgendwo eine Grenze ziehen, bis zu der strafrechtlich der Minderjährige niemals wirksam einwilligen kann.
Da es aber kaum Sinn macht, wenn z.b. eine Minderjährige niemals wirksam in Körperverletzung oder Pornofilmaufnahmen einwilligen kann, aber dann bei anderen Dingen, z.b. Abtreibung, doch einwilligen kann, muss man eigentlich eine einheitliche Grenze ziehen.
Aber sobald irgendwas gemacht werden soll, in das die Minderjährige niemals wirksam einwilligen kann, muss ja wenigstens die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen, um die Strafbarkeit zu vermeiden.
Somit kommt man aus strafrechtlichen Gründen dazu, dass es ein Alter geben muss, bis zu dem grundsätzlich wegen der Einwilligung die Sorgeberechtigten einer Minderjährigen vor bei Einwilligungsmangel strafrechtlich relevanten Handlung in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Ich seh nicht, wie man da rauskommt, ohne den Schutz von Kindern zu schwächen.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn der Arzt Schwangerschaft bei Minderjährigen als bedrohliche Krankheit einstufen könnte, dann könnten Abtreibungen ohne Einwilligung der Eltern und damit auch ohne Einwilligung der Minderjährigen erfolgen und wären dann grundsätzlich zu bevorzugen, denn dann wäre das Ungeborene ein böser Parasit, der entfernt gehört. (Auf die Gefühle und Meinung des Minderjährigen käme es dann auch erst in zweiter Linie an, die Entscheidung für oder gegen läge dann nicht mehr bei den Eltern sondern beim Artz)
Was jetzt auch nicht gerade eine Zynismusfreiheit gegenüber PC begünstigt, dass es schon wieder auf eine Bevorzugung des Tötens des ungeborenen hinausläuft.
Aber vermutlich denke ich einfach zu viel und es ist eh allen egal, was irgendwas "In der Situation muss ... möglich sein." an anderer Stelle alles anrichtet.