Hab mal bissi das inet für dich gefragt :)
Hallo ;-)
ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt und bin da auf etwas gestoßen, ich kopier dir das hier mal raus (der großteil geht zwar um mietminderung auf grund von schimmel aber zu deiner Frage steht auch einiges dazu):
Dazu hat das AG Köln festgestellt:
Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)
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Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465).
Dies muss aber festegestellt werden. Wenn der Schimmel großflächig ist und gesundheitsgefährdent ist, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Ansonsten kann man die Miete mindern hierzu einige Urteile:
Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)
Auch für Feuchtigkeit kann gemindert werden:
Feuchtigkeit im Bad 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az.: 1 S 523/83)
Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke 5% Mietminderung (LG München I Az.: 31 S 17040/84)
Feuchtigkeitsfleck mit einer Größe von 0,7x0,8 qm und sich ablösendem Anstrich und Wasserrändern 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Von dem her sollet erst mal festgestellt werden ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Wenn ja, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Gutachten erstellt der örtliche Mieterverein oder ein Sachverständiger.
Ansonsten dem Vermieter das Auftreten des Schimmels mitteilen, mit einer Mietminderung noch abwarten, erst ansetzen wenn klar ist, das für die Schimmelbildung der Mieter nicht verantwortlich ist.