Schau mal hier:
http://www.gutefrage.net/frage/mindestmietvertragsdauer-2-jahre-rechtens
Zitat:
"beantwortet von anitariPlatin-Fragant am 31. Mai 2010 09:43
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Das nennt sich Kündigungsverzicht und ist bis 4 Jahre rechtens. Wirksam ist diese Klausel aber nur dann wenn Mieter UND Vermieter für einen bestimmten Zeitraum auf eine ordentliche Kündigung verzichten. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist davon ausgenommen.
albatros
beantwortet von albatrosPlatin-Fragant am 2. Juni 2010 11:30
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Anitaris Antwort ist nichts hinzuzufügen, da wieder bestens. Für dich ein Geheimtip als Mieter in spe: Sollte der Vermieter den Kündigungsverzicht nur einseitig (für dich) im Mietvertrag stehen haben, so reklamiere das nicht. Du hättest dann jeder Zeit die Möglichkeit zu kündigen, da die Klausel so unwirksam wäre."
LG, Luni