Hallo,
ich weiß es gab schon einige Threads zu diesem Thema aber ich würde es gern trotzdem nochmal in für mich persönlich wissen. Mein Hirn raucht nämlich grade und ich hab keinen Durchblick mehr :FOU:
Also meine Frage ist folgende....
ich bin grade dabei meinen Antrag auf Elternzeit zu tippen den der Arbeitgeber ja haben möchte. Ich bin mir jetzt nur total unsicher was genau da drin stehen muss.
Mir wurde gesagt ich solle rein schreiben das ich ab dem vorraussichtlichen ET am 25.10 gerne 12 Monate in Elternzeit gehen möchte.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage wie ist das mit der Mutterschutzfrist???
Habe ich 8 Wochen nach der Geburt die Mutterschutzfrist und die Elternzeit von 12 Monaten fängt danach an?
Denn dann müsste es ja im Antrag heißen das ich NACH der Muschufrist 12 Monate in Elternzeit gehe.
Oder wird die Elternzeit auf die Mutterschutzfrist angerechnet? Sprich müsste ich dann schreiben 8 Wochen Muschu und dann 10 Monate Elternzeit?
Achja und wie ist das mit der Kohle? Bisher dachte ich nämlihc es sei so, das man ja im Mutterschutz das Mutterschaftsgeld bekommt und dann eben nach den 8 Wochen dann das Elterngeld für12 Monate ?!?!? :???:
Hoffe echt mir kann das einer kurz und knackig erklären :-D !!!
danke schonmal an alle die ahnung davon haben und sich zeit nehmen!!!!!
Laura und NELE inside