Hallo!
Ein rotes Nummernschild kenne ich nur als "Überführungskennzeichen".
Abgemeldet ist ein Auto nur, wenn es KEIN Nummernschild trägt.
Und, ist es abgemeldet, darf das Auto auf keinem öffentlichen Parkplatz stehen, was ja dieser Besucherparkpßlatz ist.
Du musst es auf einen nicht öffentlichen Platz abstellen ( z.B.: Hinterhof ).
Ich glaube, sonst kann es teuer werden, wenn es das Ordnungsamt mitkriegt.
LG Green :mrgreen: