Mach sofort einen Termin bei deinem Frauenarzt!
Und sag gleich bei der Terminvereinbarung es sei dringend es ginge um einen Abbruch - sonst geben sie dir nen Termin in drei Wochen. Der wird mit dir nen Test machen und dann siehst du erstmal weiter.
Dein Praktikum kann man im Notfall mit ner Krankmeldung auch hintenanschieben denke ich mal.
Der wird dich dazu beraten und dir auch eine Stelle vermitteln, die das sozialpädagogische Gespräch durchführt, Pro Familia o.a.
Die Kosten können auf Antrag von der KK übernommen werden, wenn du nicht mehr als 900,- oder so verdienst. Kosten liegen je nach Eingriff zwischen 250 - 450 .
Zum Thema Minderjährige habe ich das hier gefunden:
"Gesetzliche Grundlagen zum Schwangerschaftsabbruch
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten zu lassen. Die Beratung steht unter Schweigepflicht und ist kostenfrei. Aufgrund der Beratung sie erhalten die Frauen eine Beratungsbescheinigung. Unter Vorlage der Beratungsbescheinigung können sie bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.
Rechtswidrig, aber straffrei bleibt ein Schwangerschaftsabbruch, wenn
* die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird,
* die schwangere Frau den Abbruch verlangt,
* ein Beratungsgespräch stattgefunden hat,
* sie dem Arzt eine Beratungsbescheinigung 219 StGB nachgewiesen hat,
* zwischen der Beratung und dem Abbruch drei Tage liegen
Beratungspflicht und Beratungsschein
Unabhängig vom Inhalt, der Beratungsdauer und ob die Frau über die Gründe ihrer Entscheidung sprechen möchte oder nicht, erhält jede Frau, die einen Abbruch durchführen lassen möchte, den erforderlichen Beratungsschein. Die Beraterin darf nicht belehren oder bevormunden. Die gesetzliche Beratungsregelung geht von dem eigenverantwortlichen Entscheidungsrecht jeder Frau aus.
Minderjährige in der Schwangerschaftskonfliktberatu ng
Jedes minderjährige junge Mädchen oder junge Frau kann im Falle eines Schwangerschaftskonflikts mit oder ohne Bezugsperson ihres Vertrauens eine Schwangerschaftskonfliktberatu ngsstelle aufsuchen. In der Beratung gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei volljährigen Frauen.
Dies bedeutet, dass auch auf Minderjährige kein Druck ausgeübt werden darf.:!!!:
(Hervorgehoben für alle Weltverbesserer hier im Forum.)
>>>>>>Einwil ligung der Eltern zum Schwangerschaftsabbruch
Bei Mädchen unter 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Einwilligung für einen Schwangerschaftsabbruch geben.
Bei minderjährigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann davon ausgegangen werden, dass sie ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter entscheiden können, wenn nicht Zweifel an der Einsichts- und Urteilsfähigkeit bestehen.
Hier prüft der Arzt/die Ärztin, die den Abbruch durchführen, und nicht die Beraterinnen der Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben ist.<<<<<<&l t;
Für Frauen mit einem geringen persönliche Einkommen, übernimmt das Land Niedersachsen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wobei die Kostenabwicklung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt."
http://www.frauen-maedchen-beratung.d e/de/informationen/index.html
Wobei das bei vielen oder gar allen deutschen Bundesländern zutrifft. (Kostenübernahme)
Alles Gute und verlier nicht die Nerven, ruf morgen deinen Arzt an!
LG