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hallo julia,
den elterngeldantrag solltest du wirklich bald stellen, das elterngeld wird nämlich nur 3 monate rückwirkend gezahlt. da ich nicht weiß wo du wohnst und wie eure ämter arbeiten kann das bestimmt 4-6 wochen bearbeitungszeit in anspruch nehmen.
3. Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben (egal, ob Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, oder nicht),
nach der Geburt beruflich aussetzen oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,
Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder überwiegend hier leben (Ausnahmen: zum Beispiel Entwicklungshelfer oder Beamte, die vorübergehend im Ausland eingesetzt werden). Wenn Sie ausländischer Herkunft sind, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und müssen in Deutschland arbeiten (Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürgerkriegsflüchtlinge, haben keinen Anspruch).
Wenn Sie für ein Kind sorgen, das nicht Ihr eigenes ist, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen - das gilt etwa für Adoptivkinder oder Kinder, die Ihr Partner mit in die Ehe gebracht hat.
(habe ich jetzt einfach mal kopiert, ich schließe daraus dass das nicht relevant ist ob dein freund als vater mit in der urkunde eingetragen ist.)
notfalls geht ihr beide aufs standesamt, nehmt die notwendigen unterlagen mit und lasst eine neue geburtsurkunde für das kleine austellen.
wenn du noch fragen hast, kannst du mir gerne eine pn schicken. hast du den antrag denn überhaupt schon ?
lg