Hallo,
ich war heute bei meinem FA und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen (Wegen Stress auf Arbeit und schweren Problemen mit meinem Arbeitgeber und meiner Psyche - habe seit Jahren Depressionen). Habe aber vergessen zu Fragen, was mit der Berufsschule ist.
Ich tipp euch einfach mal den Text des BV's ab.
"... Um die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind nicht zu gefährden, wird mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Beschäftigungsverbot nach 3 (1) MuSchG bescheinigt, das bis zu Eintritt des Mutterschutzurlaubs ununterbrochen gilt."
Heißt das das ich auch nicht zur Berufsschule gehen darf, oder muss ich doch hin? bin gerade etwas verwirrt :TRISTE:
Leider hat die FA Praxis heute auch schon geschlossen und kann daher nicht mehr anrufen :S