Hallo ihr lieben,
ich habe mal eine Frage zu Doppelnamen bzw. demnach dem Rufnamen.
Und zwar : Kann mein Sohn sich später endscheiden welchen der beiden Namen er haben möchte ? Bzw. wie er genannt werden möchte ?
Ich habe irgendwie im Kopf das der Rufname unterschtrichen sein muss ?
Also der andre eben "nur" als Zweitname gilt.
Ich hab gelesen das es sich problemlos ändern lässt . Also das die Person mit mehreren Vornamen sich frei entscheiden kann wie er genannt werden möchte .
Muss man das bei der behörde dann ändern?
Kostet das Geld ?
Wir brauchen nämlich nen 2 namen weil unsrer sowohl männlich als auch weiblich ist.
ich hoffe mir kann jemand helfen, abe ich glaub doch fast schon :-)
liebe grüsse denise 39ssw