Nur bis zum mutterschutz
die vollen bezüge muss dir der ag bis zum mutterschutz 6 wochen vor et bezahlen. ab diesem zeitpunkt bekommt man normalerweise mutterschaftsgeld bis 8 wochen nach der geburt, wobei die krankenkasse 13 euro pro tag bezahlt und der rest vom ag aufgestockt wird...
das gilt aber nur bei TEIL- und VOLLZEIT, sobald man selbst versichert ist.
bei geringfügiger beschäftigung erhält man definitiv KEIN mutterschaftsgeld, sondern nur diese 250 euro für den gesamtzeitraum des mutterschutzes (elterngeld nach entbindung wird hier von mir nicht berücksichtigt).
im endeffekt ist es so, dass dir der ag ein bv ausspricht, wenn er dir keinen angemessenen arbeitsplatz bieten kann, was ja auch schon gesagt wurde, dass du in dem fall dein gehalt weiter bekommst. aber eben nur bis 6 wochen vor der entbindung, wenn der mutterschutz beginnt. danach eben nicht mehr.