Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich bin 31 Jahre alt und bekomme im Oktober mein erstes Kind *freu*.
Die Frage, wer das Mutterschaftsgeld nach Ablauf eines befristeten Vertrages während Mutterschutz zahlt, wurde hier schon diskutiert. Anscheinend ist es die Krankenkasse, die 70% vom Nettolohn bis zum Ende der Frist zahlt.
Bei ist es aber so, dass meine Mutterschutzfrist wenige Tage vor Ablauf meines befristeten Vertrages beginnt.
Rechnet die Krankenkasse jetzt mit dem errechneten oder dem tatsächlichen Geburtstermin, bzw. was passiert, wenn das Kind z.B. 2 Wochen später als errechnet auf die Welt kommt?
Ich habe gelesen, dass dann die Krankenkasse 6 Wochen zurückrechnet und ab da Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Dann würde die "neu berechnete" Schutzfrist erst NACH Beendigung des Vertrages beginnen und ich wäre somit arbeitslos gewesen und hätte keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld.
Macht das die Krankenkasse so?
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüsse
Strolli