Die lösen sich doch ab?
Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
Dein Arbeitgeber zahlt meines Wissens bis 6 Wochen vor der Geburt normal Deinen Lohn weiter, wenn Du arbeitest oder ein Berufsverbot ausgesprochen wurde (sonst z.B. bei Arbeitsunfähigkeit halt Krankengeld von der Krankenkasse etc.).
Dann setzt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen ET Deine Krankenkasse mit dem Mutterschaftsgeld ein und der arbeitgeber zahlt nicht weiter und 8 Wochen nach der Entbindung endet das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld beginnt. Wenn Du Mehrlinge erwartest oder eine Frühgeburt hast, ändern sich die Fristen etwas, aber ich hoffe natürlich, dass bei Euch alles glatt läuft.
LG Wellitinka, deren Tochter nun knapp 13 Mo. alt ist