So wie schon geschrieben...
6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach ET. Momentan ist es so, dass die Krankenkasse 13 pro Tag zahlt und der Rest wird vom Arbeitgeber aufgestockt. 7 Wochen vorm errechneten ET bekommst du vom FA einen Bescheid, den du dann bei der Krankenkasse einreichst. Vorher kannst du kein Mutterschaftsgeld beantragen.
Und falls dein Baby beispielsweise eher kommt, als der berechnete ET, dann wird dir die fehlende Zeit nach der Geburt angerechnet, also entsprechend länger ist dann der Mutterschutz nach der Geburt. Kommt dein Baby später, dann hast du trotzdem die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz und entsprechend Mutterschaftsgeld.
Kindergeld bekommst du wie auch schon gesagt dazu. Beim Elterngeld ist das etwas anders. Du hast 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, bekommst du die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, wird das auf das Elterngeld angerechnet. Also hast du dann nur noch 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Du könntest auch anstatt des Mutterschaftsgeldes (nach der Geburt) Elterngeld beantragen, macht aber wenig Sinn, da du beim Mutterschaftsgeld keine Einkommenseinbußen hast. Da das Elterngeld nur 67% deines vorherigen Nettolohns ist. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei auf dein Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Das Elterngeld beziehst du vom Staat. Schau mal im Internet, da gibts viele Informationen über die Anträge etc. Was es sonst noch für staatliche Zulagen gibt, wenn man berufstätig ist, weiß ich nicht. Für Arbeitslose und Studenten gilt beim Elterngeld glaube ich der Mindestsatz von 300, zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
lg Katrin
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