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also, ich arbeite bei einer KK, in der Krankengeldabteilung.
Melde dich arbeislos :!!!: Wenn du krank geschrieben wirst NACH dem Beschäftigungsende hast du keinen Asnpuch auf Krankengeld. Du musst dich arbeitslos melden und hättest dann grds. nach 6 wöchiger AU Anspruch.
Bei Arbeitslosengeldbezug hast du Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes, was bei ALG I-Empfängern in der gleichen Höhe wie das ALG I gezahlt wird. Wenn du dich arbeitslos meldest trägt das AA deine Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen. In der MUSchu-Zeit bist du in der Krankenversicherung beitragsfrei.
Selbst wenn du Anspruch auf Familienversicherung hast, tu es nicht, dann hast du keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld, da du (s.o.) keinen Anspruch auf Krankengeld hast und nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst.
:arrow: Arbeitslos melden :!!!:
Hier die Rechtsgrundlage, die Sachen die auf dich zutreffen mal in " .. "
200 RVO (Reichversicherungsordnung)
(1) " Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben " oder denen wegen der Schutzfristen nach 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld.
(2) Für Mitglieder, die bei Beginn der Schutzfrist nach 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes in einem Arbeitsverhältnis stehen. [....] " Für andere Mitglieder wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt."