;-)
Alsoooo erst mal drück ich die Daumen, dass es klappt!
Und dann ist es so:
Dein Mutterschutz (6we vor Geburt) muss noch in den Zeitraum des Vertrags fallen. Dann bekommst du dein MuschGeld gezahlt!
Ich versuchs mal mit einem Bsp.
Dein ET ist der 10.2.13 dann beginnt dein Muschu am 29.12.12 und dein Vertrag läuft bis 31.12.11 dann ist alles in Ordnung!! Du bekommst dein Geld :-)
Wenn jetzt aber sich der ET verschiebt sagen wir auf den 14.2.13 würde das bedeuten, dass dein Muschu erst am 2.1.13 beginnt somit nach dem Ende des Vertrags und du bekommst kein Geld in dem 6we vor und 8we nach der Geburt!
Dein Arzt stellt dir ca. 7 we vor ET eine Bescheinigung aus die an die KK muss ;-)
Also um es auf den Punkt zu bringen dein Muschu muss in der Vertragslaufzeit beginnen!
Wenn dein Vertrag so oder so verlängert wird ist der Rest egal
Kündigungsschutz genießt du auch mehr als schwangere aber ob man sich so Freunde macht :-D
Hoffe ich konnte helfen!
Lg Chan3li & Babyboy 25ssw ;-)