Also nee...
zum einen vaterschaftserklärung und sorgeerklärung sind zwei völlig unterschiedliche udn voneinander unabhänige sachen... und LEIDER haben die frauen das alleinige bestimmungsrecht über das sorgerecht... also da musst du dir keine sorgen machen... aber auch sorge- und umgangsrecht sind zwei unterschiedliche sache... auch wenn du noch so sehr das alleinige sorgerecht hast, der kinsvater hat ein umgangsrecht.
und ob du den vater angibst oder nicht... den recht auf umgang hat er sowieso...
jeder,der dir rät, es nicht anzugeben, liegt da falsch... denn er ist nun mal der VATER (und nicht nur erzeuger... oder bist du nur die wurfmaschine?!???)... und wenn du ihn nicht angibst... na, dann kann er dich eben darauf verklagen und du darfst die kosten tragen... das ist doch albern... er hat ein umgangsrecht... er macht also keine komischen andeutungen, sondern sagt nur, was tatsache ist...
wenn du angst vor ihm hast, dann erkläre das vorm jugendamt und bitte um begleiteten umgang, dann kann deinem kind nichts passieren... und du musst später deinem kind nicht erklären... naja, dein papa wollte dich sehen, aber ich wollte das nicht, weil er ein problem hatte... ich denke, begleiteter umgang hilft doch allen beteiligten... du nimmst dem kind nicht den vater, musst dir aber auch keine sorgen machen...
viel glück bei deinem weg
phinnea