Können schon,
nur obs moralisch richtig ist, ist eine andere Frage.
"Und falls ja übernimmt die Krankenkasse die Kosten?"
Eher nicht, es sei denn es findet sich ein Arzt, der eine medizinische oder kriminologische Indikation feststellt.
Zum letzteren, das wäre unkompliziert, wenn du über 14 wärst, denn dann fällt das ganze unter sexuellen Missbrauch von Kindern, Strafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre, gemildert eventuell durch Jugendstrafrecht, sofern du noch unter 18 bist:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Also lass auf absehbare Zeit erstmal die Finger von ihr.