an0N_1234822299zAaaalso :-)
Im Net steht tatsächlich nicht viel darüber. Habe jetzt mal unetr den Stichworten "Mutterschutzgesetz" und "Vertragsverlängerung" folgendes gefunden:
d) Befristete Arbeitsverträge mit Schwangeren und Europarecht
Auf Grund der Richtlinien EG 76/207 und EG 92/85 ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einer langjährigen Praxis in Deutschland, Schwangere bei der Einstellung oder der Vertragsverlängerung zu benachteiligen, der Boden entzogen worden.
Der EuGH hat im Urteil vom 3.2.00 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549 Rdnrn. 27 30, entschieden, dass es eine unmittelbare Diskriminierung bedeutet und gegen die Artikel 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 der Richtlinie76/207 verstößt, die Einstellung einer schwangeren Frau allein wegen der bestehenden Schwangerschaft abzulehnen, selbst wenn sie für die Zeit ihrer Schwangerschaft arbeitsunfähig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Röntgenschwester, für die mit dem Tag der Einstellung ein gesetzliches Arbeitsverbot bestand.
Auch die bisherige Übung, befristete Arbeitsverträge mit Mitarbeiterinnen auslaufen zu lassen, wenn sie schwanger werden, wird sich nicht fortführen lassen. Im Urteil vom 4.10.01 in der Rechtssache C-438/99, Melgar, Rdnr. 47 und 47, hat der EuGH entschieden, dass die Nichterneuerung (im deutschen Sprachgebrauch: die Verweigerung der Vertragsverlängerung) eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer schwangeren Arbeitnehmerin unter bestimmten Umständen als Einstellungsverweigerung angesehen werden kann und dann gegen Artikel 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 der Richtlinie verstößt. Denn die Weigerung, eine für die betreffenden Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sie schwanger ist, stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Die Testfragen in solchen Fällen sind also: Besteht in dem Institut eine Übung, die befristeten Verträge zu verlängern, ist die Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge noch nicht erreicht und ist das Projekt noch nicht abgeschlossen, sind die erforderlichen Mittel vorhanden und hat es bisher keine Beanstandungen bezüglich der Arbeitsleistung gegeben. Sind alle Fragen zu bejahen, ist indiziert, dass die Verweigerung einer Vertragsverlängerung allein wegen der Schwangerschaft erfolgt und eine unmittelbare Diskriminierung ist.
Allerdings weiß ich nicht, ob das auch bei Mini-Jobs der Fall ist. Vielleicht rufst du am besten die zuständige Stelle an...Aufsichtsbehörde...oder wer auch immer die rechtlichen Mutterschutzbedingungen bei euch in der gegend prüft...und fragst dort nach.