Bei meiner ersten Tochter war ich 16...
Und habe bereits ein Jahr zuvor nicht mehr bei meinen Eltern gelebt.
Das Jugendamt hat es nicht gekümmert. Weder das ich nicht mehr Daheim lebte, noch sonst irgendetwas. Als meine Tochter auf der Welt war, bekam ich ein Schreiben in dem stand, dass das Jugendamt die Vormundschaft bis zu meiner Volljährigkeit übernimmt, ich aber das Sorgerecht habe.
Pünktlich zum 18. Geburtstag kam Post vom Gericht. Die Vormundschaft war aufgehoben - das war's. Mehr habe ich nie von denen gehört.
Ist aber auch schon 11 Jahre her ;-)