Hallo!
In meinem Fall war es so, dass ich mit 17 Mutter wurde. Ich habe jedoch schon mit meinem volljährigen Partner zusammen gelebt, sodass er bis zu meinem 18. Geburtstag (2 Monate später) das alleinige Sorgerecht- und Aufenthaltbestimmungsrecht bekam. Mein "Anteil" ruhte und setzte automatisch ab meinem 18. Geburtstag ein. Meine Eltern mussten der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Bei einer Bekannten von mir ist es jedoch anders verlaufen, warum weiß ich aber nicht: sie ist mit 14 Mutter geworden und das Baby hat einen Vormund vom Jugendamt. Durch meine eigenen Erfahrungen weiß ich aber, wenn die Kindsmutter eben mit dem Baby daheim lebt können auch die Großeltern problemlos Vormund werden - ist für das JA nämlich am einfachsten, dann müssen sie nicht extra jemanden "raussuchen".
Wenn ihr "vernünftige" Leute seid (wovon ich ausgehe) und auch genug Räumlichkeiten habt (wobei, das Baby bei meiner Bekannten hat noch nichtmal ein eigenes Zimmer - lebt aber trotzdem ohne Probleme dort!) sollte es gar keine Probleme mit dem JA geben. Ihr würdet eben Vormund sein, bis eure Tochter 18 wird.
In der Schwangerschaft könnt ihr euch schon um Vaterschaftsanerkennung kümmern, wenn ihr wisst, wer der Papa ist.
Schön, dass ihr eure Tochter so toll unterstützt!
P.S: Das JA kontrollierte bei uns übrigens nicht 1x, wir hatten jedoch eine "Betreuerin" von der AWO. Die kam nach der Entbindung noch 1x - sie hat mich in der Schwangerschaft begleitet. Nach der Schwangerschaft hatte ich dann eine normale Hebamme.