In Antwort auf isolde_12475818
Hey
Habe auch einen befristeten bis dezember 2014 und bin jetzt in der 38.ssw.
Kündigungsschutz besteht sobald du den arbeitgeber über deine schwangerschaft informiert hast! Arbeiten musst du bis 6 wochen vor der geburt, wenn dein arzt dir nicht vorher ein beschäftigungsverbot erteilt. Nach der geburt bekommst du 8 wochen lang mutterschaftsgeld und danach eltern und kindergeld. Danach ist dein arbeitsvertrag hinfällig und muss nicht verlängert werden.
Nachtrag
6 wochen vor der geburt zahlt der AG einen teil deines gehaltes und den rest die krankenkasse. Der AG zahlt allerdings auch nur solange dein vertrag noch läuft und höchstens bis 8 wochen nach der geburt. Danach bekommst du
Von ihm nichts mehr! Da dein ET im februar ist und dein vertrag im märz abläuft wirst du also nicht für 8 wochen nach der geburt gehalt bekommen.
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