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Forum / Schwangerschaft & Kinderwunsch

Kündigungsschutz während der schwangerschaft

Letzte Nachricht: 7. Juni 2014 um 14:54
I
ige_12699686
07.06.14 um 11:34

ich habe einen befristeten arbeitsvertrag und gerade diese woche erst angefangen. am mittwoch habe ich dann erfahren, dass ich schwanger bin. das baby kommt im februar und mein vertrag ist bis 31. märz befristet. nun habe ich gelesen, dass für schwangere mit befristetem vertrag kein kündigungsschutz besteht. stimmt das? und ab wann darf man in den mutterschutz gehen? ich dachte immer ab dem 6. monat aber im internet steht erst dass man erst 8 wochen vor entbindung nicht mehr arbeiten braucht. ich kann mir das aber gar nicht vorstellen jeden tag mit dem dicken bauch auf arbeit zu radeln, besonders im winter. zahlt der arbeitgeber ganz normal das gehalt weiter und was passiert nach ablauf der befristung. zahlt dann das arbeitsamt? oder vielleicht die krankenkasse?

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I
isolde_12475818
07.06.14 um 11:49

Hey
Habe auch einen befristeten bis dezember 2014 und bin jetzt in der 38.ssw.
Kündigungsschutz besteht sobald du den arbeitgeber über deine schwangerschaft informiert hast! Arbeiten musst du bis 6 wochen vor der geburt, wenn dein arzt dir nicht vorher ein beschäftigungsverbot erteilt. Nach der geburt bekommst du 8 wochen lang mutterschaftsgeld und danach eltern und kindergeld. Danach ist dein arbeitsvertrag hinfällig und muss nicht verlängert werden.

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I
isolde_12475818
07.06.14 um 11:52
In Antwort auf isolde_12475818

Hey
Habe auch einen befristeten bis dezember 2014 und bin jetzt in der 38.ssw.
Kündigungsschutz besteht sobald du den arbeitgeber über deine schwangerschaft informiert hast! Arbeiten musst du bis 6 wochen vor der geburt, wenn dein arzt dir nicht vorher ein beschäftigungsverbot erteilt. Nach der geburt bekommst du 8 wochen lang mutterschaftsgeld und danach eltern und kindergeld. Danach ist dein arbeitsvertrag hinfällig und muss nicht verlängert werden.

Nachtrag
6 wochen vor der geburt zahlt der AG einen teil deines gehaltes und den rest die krankenkasse. Der AG zahlt allerdings auch nur solange dein vertrag noch läuft und höchstens bis 8 wochen nach der geburt. Danach bekommst du
Von ihm nichts mehr! Da dein ET im februar ist und dein vertrag im märz abläuft wirst du also nicht für 8 wochen nach der geburt gehalt bekommen.

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D
dahee_12136723
07.06.14 um 12:56


Madlen hat eigentlich schon fast alles dazu gesagt. Du solltest nur schauen, ob du eine befristete Probezeit hast. Sollte das der Fall sein, könnte es auch passieren, dass du nach der Probezeit gehen musst.

In welchem Bereich arbeitest du denn?

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I
isolde_12475818
07.06.14 um 13:05

Pueppi
Das stimmt nicht so ganz. Auch vor ablauf der probezeit besteht kündigungsschutz

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D
dahee_12136723
07.06.14 um 13:24
In Antwort auf isolde_12475818

Pueppi
Das stimmt nicht so ganz. Auch vor ablauf der probezeit besteht kündigungsschutz


Nicht bei jeder Probezeit!!!

Es gibt die sogenannte befristete Probezeit!

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I
ige_12699686
07.06.14 um 13:56

Probezeit
ich warte sowieso noch bis nach ende der probezeit bevor ich dem chef was sage

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I
isolde_12475818
07.06.14 um 14:54

...
Also an deiner stelle würde ich das lassen... Lieber direkt sagen!
Ansonsten kann dein AG dich jederzeit kündigen und hat auch nicht die möglichkeit die mutterschutzrichtlinien einzuhalten, d.h. passiert dir in der schwangerschaft was auf arbeit und dein AG weiss noch garnix von deiner schwangerschaft, dann trägst du allein die schuld...
Solange du keine klausel im vertrag hast wo was von befristeter probezeit steht hast du kündigungsschutz!!! Egal wie lange du da arbeitest.

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