Hallo!
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das BV deines Arztes natürlich anzweifeln, jedoch muss er begründete zweifel anbringen. Hier kann er ine nachuntersuchung veranlassen. Den Arzt für eine Nachuntersuchung bestimmst du aber selbst!
Das kommt nur äusserst selten vor, da kaum ein Arbeitgeber ein Ärztliches Attest anfechten wird.
Während der SS bist du nahezu unkündbar.