Ein Beschäftigungsverbot...
darf nur aufgrund der Arbeitsstelle ausgesporchen werden. Wenn du aber grundsätzlich KEINE Arbeit machen dürftest, dann darf dein FA das Beschäftigungsverbot nicht aussprechen. Das ist ein Grund für eine Krankschreibung, da es nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun hat!!!
Im Beschäftigungsverbot steht genau warum du GENAU DIESE Arbeit nicht mehr machen darfst. Und dein AG kann dir eine Arbeit geben die diese Gefahren nicht hat.. also kein schweres Haben und so... Außerdem sobald dein AG belegen kann, dass diese Arbeit für Schwangere zumutbar ist und keine Gefahren hat (der Verkauf ist so eine Arbeit, sonst müssten ja alle Verkäuferinnen ab in BV) dann kann das BV unwirksam gemacht werden.
Ich harbeitze mit aggressiven Kindern und Jugendlichen und hatte ab der 24. SSw auch ein BV, weil diese Kinder und Jugendlichen mit Möbeln wrfen und körperlich sehr übergriffig sind. Habe nach der Erteilung noch schreibarbeiten gemacht, Hilfepläne, Materialschränke sortiert, Einkäöufe gamcht für die Gruppe,...
Ich schätze mal im Verkauf ist es kein Problem den Kinden zu sagen, dass man schwnager ist und das Kind nicht hochheben kann, die Kollegen wissen zu lassen, dass man im Lager nicht heben darf....
Sollte das NICHT beherzigt werden wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt, die sagen deinem AG Bescheid und dann muss er sich dran halten!