Hallo allerseits,
heute mal eine Randnotiz für die Paare, die ihre Behandlung über eine PKV und eine Beihilfekasse abrechnen wollen bzw. müssen.
Ich habe schon das halbe Jahr versucht, dazu andere Betroffene zu finden, aber so viele gibts davon anscheinend nicht. Trotzdem, für diejenigen, die wie wir auch in dieser Situation stecken, habe ich gute Nachrichten!!
Unsere Beihilfekasse in SH hat Anfang des Jahres die 50%ige Kostenübernahme meiner Behandlungsteile abgelehnt, da körperbezogen abgerechnet werde. Das erschien uns merkwürdig, da die Beihilfe die PKV ergänzt - und die rechnet verursacherbezogen ab. Es kann doch nicht sein, dass sich die Beihilfe dann einfach ein anderes Prinzip wählen kann, das ihnen besser in den Kram passt, und der Patient bleibt auf der Strecke und auf den Kosten sitzen.
Wir haben daraufhin recherchiert und Urteile und Dienstanweisungen anderer Bundesländer im Internet gefunden, die uns recht gaben. Mit einer ersten Anfrage im zuständigen Landesfinanzministerium, das der Beihilfekasse vorsteht, stießen wir jedoch auf taube Ohren. Erst als wir es Wochen später erneut versuchten und auf einen neuen Mitarbeiter trafen, ging es voran.
Dieser tolle Mensch hat unseren Fall und die von uns eingereichten Unterlagen das erste Mal ernsthaft geprüft - und dann innerhalb von rasanten 14 Tagen die schleswig-holsteinische Beihilfeverordnung geändert!! Uns wurde gestern mitgeteilt, dass ab sofort in der Beihilfe in SH verursacherbezogen abgerechnet wird. Was für ein tolles David-gegen Goliath-Gefühl!! :mrgreen:
Allen, die vielleicht in ihren Bundesländern auf ähnliche Hürden stoßen, kann ich daher nur raten: nicht abwimmeln lassen! Ihr seid im Recht! Im äußersten Fall kann man sogar ohne Probleme mit einer Verwaltungsklage drohen - die kostet nämlich nichts, da der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Das Internet ist voll von Urteilen und Dienstanweisungen und Studien zu genau diesem Thema.
Liebe Grüße sagt die echt erleichterte
Teetasse