Sorgerechterklärung
Hallo,
wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet seit, dann hast du die alleinige elterliche Sorge für Euer Kind. Ihr solltet nach der Geburt einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, um dort die Vaterschaft anerkennen zu lassen und eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Ihr habt dann die gemeinsame elterliche Sorge, was für das Kind grundsätzlich mal besser ist, denn nicht nur die Mutter, sondern auch der Papa sollten ja für das Kind entscheiden können. Die Vaterschaftsanerkennung bringt ebenso rechtliche Klarheit bzgl. Unterhaltsansprüchen von dir und deinem Kind.
Solltest du nicht wollen, dass ihr die gem. elterl. Sorge habt, so wird das Jugendamt im Falle überprüfen, wer dem Kind Nahe steht, in der Lage ist, es zu versorgen und dazu auch bereit ist. Der Vater würde dann natürlich erstrangig "geprüft" werden. Du könntest auch per Testament, dass du notariell beglaubigen lassen kannst, festlegen, wenn du dir als Vormund für dein Kind vorstellst. Auch dann würde das JA prüfen und sich aber an deinem Willen orientieren.
Wünsche euch viel Freude mit dem Kind und dass ihr alle drei gesund bleibt!
Grüße
Sonja