Hab eben was dazu gefunden!
Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt, nicht jedoch wenn man sich für ein Semester beurlauben lässt!
Nach dem 18. Lebensjahr kann Kindergeld ab 2007 nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn sich das Kind noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet (dies
ist durch entsprechende Bescheinigungen der Familienkasse regelmäßig rechtzeitig nachzuweisen). Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für die Geburtsjahrgänge 1980 und 1981, die weiterhin bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld
bekommen und für den Geburtsjahrgang 1982, der Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres erhält.
Einfach mal weiter googeln.
Verheiratete Kinder,
können bei ihren Eltern dann als Kinder bei der Kindergeldzahlung berücksichtigt werden, wenn der Ehepartner nicht in der Lage ist, den überwiegenden Teil des Unterhalts zu übernehmen.
LG
Janine (Noch 3 Tage bis ET)