24. Ssw
Also ich stand nun auch vor dieser Thematik.
1. Du kannst den ausstehenden Urlaub mitnehmen und an nach der Elternzeit einlösen (was ja auf dich nicht zutreffend wird)
2. Ich hab von meiner Chefin den Resturlaub für 2014 (auch 10 Tage) ausbezahlt bekommen. Mehr als die Hälfte ging dann.jedoch für Steuern drauf.....Schweinerei aber naja....
Also entweder auszahlen lassen oder mitnehmen und anschliesend nach der Elternzeit nehmen.
Nun weiß ich jedoch nicht, wie es in diesem Jahr 2015 aussieht o0 Gute Frage. Würde mich auch sehr interessieren da es mich auch betrifft ( Et Mai 2015).... Vielleicht kann uns das jemand anderes beantworten. :)