Hallo,
also ich bin z. Zt. im Mutterschutz und hab mich auch schon mit dem Elterngeldantrag beschäftigt. Und es ist wohl so, dass Krankengeldzeiten wegen der Schwangerschaft nicht mit berücksichtigt werden. Das heisst, dass dann halt entsprechend nicht die letzten 12 Monate sondern (wenn du z. B. 2 Monate Krankengeld wegen der Schwangerschaft bekommst) die letzten 12 Monate (aber Krankengeldzeiten ausgenommen) berücksichtigt werden. Habe selbst auch Krankengeld bekommen und diese Zeiten werden dann halt nicht berücksichtigt. Du musst das dann allerdings für die Antragstellung des Elterngeldes vom Arzt bestätigen lassen, dass es sich um Areitsunfähigkeitszeiten / Krankengeldzeiten wegen der Schwangerschaft handelt und diese Bestätigung mit dem Antrag auf Elterngeld und dem Leistungsbescheid der Krankenkasse (über den Krankengeldbezug) zusammen einreichen.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)
LG
Lucibabe (35. SSW)