dalya_12862642:?:
Bargis sagt mir grad nix... ist das eine Abkürzung?
Das mit dem Arbeitsamt ist ein unverschämtheit! Du stehst momentan dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung, bist aber hilfebedürftig und darauf kommt es an!
Lass dich nicht so abwimmeln!!! Das versucht das Amt gern ;-)
" 9 SGB II Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält."
Es gibt ein paar Einrichtungen, die dir bei dem Ämterproblem zur Seite stehen, beispielsweise Streetworker (Straßensozialarbeiter, gehören offiziell zum Jugendamt aber haben eig. nix mit denen zu schaffen), Pro Familia etc...
Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Falls nein: nachholen!
Immer alles schriftlich machen!!!
Wird dein Antrag abgelehnt, sofort Widerspruch einlegen (dann wird der Fall von einem anderen erneut geprüft).