Nicht ganz....
du darfst bist zum Schluss Sonn- und Feiertags arbeiten. Die Grenze mit den vier Monaten bezieht sich auf die Regelung der Nachtarbeit.
Und ja: Das gilt auch für eine PUTZstelle im Beherbergungswesen. Herbergen haben nunmal Sonntags betrieb und es wird kein Unterschied zwischen Chefin, Angestellter, Putzfrau, Zimmermädchen oder sonstwas gemacht.
Es zählt lediglich der Betrieb, in dem man beschäftigt ist.
Das einzige, was zu dein Chef beachten muß, wenn er dich Sonntags arbeiten lässt ist, dass du dann in der Woche einmal einen Tag frei haben musst als Ausgleich.
"... wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."
Alles Gute, die Xurmel