belgin_12298179.
Es geht um einen Darlehensvertrag zw. privat:
A schließt DV mit B ab, der Zweck: Absicherung einer Bankbürgschaft von B, B will das Geld, um da die Zinsen zu zahlen
Das Geld kommt auf ein Unterdepot von B
Nach einigen Auszahlungen will A wieder Geld, da sagt B, dass das Depot leer sei, und A sich des Risikos bewusst war
Problem: A wusste nicht, dass mit dem Geld spekuliert wurde, da unter Tilgung steht: "Das Darlehen ist wie folgt zu tilgen: durch Kündigung einer Vertragsseite zu 100% in bar, Überweisung oder Scheck.
Andererseits steht unterVerzinsung: "Spekulationsgewinne/Verluste werden jährlich abgerechnet und den Darlehensgeber 1:1 weitergegeben.
Wer hat recht?