Guten Abend ;-)
Ich selbst bin auch in meiner Arbeitslosigkeit schwanger geworden. Allerdings habe ich nach meiner Elternzeit noch Restmonate, die ich wieder ALG I beziehen kann. Also mein ALG I endet nicht vorm Mutterschutz.
Deine Freundin wäre dann gehalten ALG II zu beantragen. Als Schwangere hat man einen sog. Mehrbedarf bei ALG II. Einfach dann bei Antragsstellung mit nachfragen. Die SS wird ja ohnehin angegeben. Mit dem Mutterschaftsgeld (6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt) wird es "schwieriger". Von der KK bekommt sie da nix. Aber unter Umständen vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Da muss man rechtzeitig beim Jobcenter bzw. bei der Arge nachfragen. Kenn mich da auch nicht so aus.
Also meiner Arbeitsvermittlerin war es relativ egal, dass ich ss bin. Wie Du schon schreibst es ist keine Krankheit. Deine Freundin ist weiterhin angehalten sich um Arbeit zu bemühen. Noch sieht man ja auch nichts. Dann gibt es ja auch dieses "Streitthema", dass eine Schwangere auch bei einem Vorstellungespräch nichts sagen muss und auch "lügen" darf. Mir persönlich wäre das aber nix gewesen. Ich kann es aber auch nicht mehr verstecken und es laufen immer noch Bewerbungen :shock:
Wenn Du hier gar keine Antworten weiter bekommst kann ich noch das elo-forum (www.elo-forum.org) empfehlen. Dort werden ausschließlich Fragen zum ALG I, ALG II usw. gestellt... Dort bekommst Du auf jeden Fall informative Antworten :BIEN:
Viel Glück!
Maddy