Das ist so quatsch
richtig ist, das elterngeld zu versteuern ist, weil es ja nunmal einkommen ist. aber wnen man der alleinverdiener mit elterngeld ist, kommt man meist auch gar nicht über die grenzen. und tut man es doch, ist es die selbe steuer, die du sonst bei deinem einkommen genauso zahlen müsstest. also nix mehr oder so.
üblicherweise trifft es aber eher die ehepaare, wo dann eben durch das gemeisname einkommen nachgezahlt werden muss.
das elterngeld zurückzahlen muss man nicht, man muss es nur, wie jedes andere einkommen in dtl auch, eben versteuern. keine steuererkläörung abgeben wird da wohl keine lösung sein, denn wenn man steuerpflichtig ist, muss man auch eine erklärung abgegeb!