Also..
mein Freund hat vor den Sommerferien sein Fachabitur & seine schulische Ausbildung gemacht..
Er koennte nur 1 Schrank mitnehmen & 1 Regal.. und das Bett ist nur fuer eine Person..
Dann sollten Wir halt aufschreiben & begruenden, warum Wir nicht's mitnehmen koennen z.B warum, Wir die Kueche von unseren Eltern nicht mitnehmen koennen..
Aufjedenfall habe Ich mich mal schlau gemacht..
und habe diesen Link hier gefunden.. -> http://www.dahme-spreewald.de/bildung\_soziales/soziales/Leistungen\_nach\_23\_Abs3\_SGBII. htm#Abschnitt_A
Wenn das stimmt, was dort drin steht (weiß ja nicht, ob's noch aktuell ist) .. dann wuerden mir / uns 1900 zustehn..
Allerding's hat eine gute Bekannte von mir letztes Jahr 1700 an Einrichtungsgeld bekommen..
Als Ich heute da war.. meinte die Bearbeiterin.. Wir bekaemen 900, naja 900 ist nicht viel.. um 'ne komplette Wohnung ein zurichten, genauso wie mit der ''Erstlingsausstattung!'' - 60 ?! irgendwie laeuft da was verkehrt. :/