Rechte
In welchem land wohnst du?
In der schweiz hast du wärend der ss null rechte, bei den untersuchungen dabei zu sein. Erst wenn das kind auf der welt ist, kannst du die vaterschaft einklagen, respektiv klage erheben, dass die vaterschaft geklärt werden muss. Wenn du dann mal als vater eingetragen bist, kannst du ein umgangsrecht verlangen..