So schwer
ist das nun wirklich nicht. BV = Berufsverbot. Kann dein Arzt oder AG ausstellen, sobald "eine Gefahr für Leib und Leben der Mutter und / oder des Ungeborenen" besteht.
Wovon diese "Gefahr" ausgeht, ist egal. Du mußt also nichts Schlimmes haben.
Bei mir reichte mein Arbeitsplatz als solches aus (Labor mit einer handvoll Chemikalien), bei dir werden Schmierblutungen ausreichen (kann im dummsten Fall zur FG führen).
Gehalt bekommst du vom AG weiter wie bisher, allerdings ohne Schichtzulagen, Trinkgelder etc.
MuSchutz beginnt frühestens 6 Wochen vor ET, da kannst du nichts dran ändern. In der Zeit bekommst du 13.-Euro/Tag von deine KK und den Betrag, der zu deinem bisherigen Gehalt fehlt, weiterhin von deinem Chef. Also auf deinem Konto landet in der Zeit immer noch derselbe Betrag wie immer.
Wenn du EIN Kind bekommst, dann geht das auch noch die nächsten 8 Wochen nach der Geburt so weiter. 13.-Euro von der KK, Rest vom Chef. Danach kommt dann das Elterngeld. Ohne Splitting gibts das dann 10 Monate lang im Anschluß ans MuSchaftsgeld. Im Antrag ausfüllen mußt du aber trotzdem "in den ersten 12 Lebensmonaten". Ist etwas verwirrend, weils in deinem Fall ja nur 10 Monate sind, gilt aber eben auch für die Mütter, die keinen Anspruch auf MuSchaftsgeld haben.
LG Zimt